Pkw
Klasse B
Ist dein 18. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse B zum:
- Fahren eines Pkw bis 3,5 t zG
- Mitführen eines Anhängers bis 750 kg
- Mitführen eines Anhängers über 750 kg, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger zusammen nicht 3,5 t zG übersteigt
Klasse B197
Ist dein 17. Lebensjahr vollendet, kannst du dich auch für das neue Führerscheinmodell B197 entscheiden.
Was bedeutet das?
- Du wirst regulär auf einem Automatik-Auto ausgebildet.
- Mind. 10 Fahrstunden müssen jedoch auf einem KFZ mit Schaltgetriebe absolviert werden.
- Mit uns schließt du deine Testfahrt mit einer Dauer von 15 Minuten in einem Schaltfahrzeug inner- und außerorts erfolgreich ab. Ein Nachweis, den du für das Straßenverkehrsamt benötigst, wird von uns ausgestellt.
- Deine praktische Fahrprüfung findet dann wieder in einem Automatik-Auto statt.
- Egal mit welchem Auto du dann fährst, mit deinem Führerschein B197 darfst du sowohl Automatik- als auch Schaltfahrzeuge fahren.
Bis zu deinem 18. Lebensjahr darfst du dann in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren.
Welche Voraussetzungen müssen von der Begleitperson erfüllt sein?
- Mindestalter: 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz eines Führerscheins Klasse B
- Maximal ein eingetragener Punkt im VZR Flensburg
- Während der Fahrt weniger als 0,5 Promille Blutalkohol
Klasse B (Automatik)
Ist dein 18. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse B zum:
- Fahren eines Pkw bis 3,5 t zG mit automatischer Kraftübertragung
- Mitführen eines Anhängers bis 750 kg
- Mitführen eines Anhängers über 750 kg, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Pkw und Anhänger zusammen nicht 3,5 t zG übersteigt
Klasse BF 17
Ist dein 17. Lebensjahrvollendet, kannst du bereits die Führerscheinklassen B und B (Automatik) erwerben, unter der Voraussetzung, dass du bis zur Vollendung deines 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren darfst.
Welche Voraussetzungen müssen von der Begleitperson erfüllt sein?
- Mindestalter: 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz eines Führerscheins Klasse B
- Maximal ein eingetragener Punkt im VZR Flensburg
- Während der Fahrt weniger als 0,5 Promille Blutalkohol
Anhänger
Klasse BE
Ist dein 18. Lebensjahr vollendet und Besitzt du einen Führerschein Klasse B/B (Automatik), berechtigt dich der Führerschein Klasse BE zum:
- Mitführen eines Anhängers mit einer zG zwischen 750 kg und 3,5 t
Hinweis: Auch der Führerschein Klasse BE kann mit BF17 erworben werden. Dies bedeutet, dass du bei Erwerb des Führerscheins das 17. Lebensjahr vollendet haben musst.
Weitere Informationen s.o.
Klasse B96
Ist dein 18. Lebensjahr vollendet und Besitzt du einen Führerschein Klasse B/B (Automatik), berechtigt dich der Führerschein Klasse BE zum:
- Mitführen eines Anhängers mit einem zG zwischen 750 kg und 3,5 t, wobei das zG von Pkw und Anhänger zusammen nicht mehr als 4,25t betragen darf
Hinweis: Auch der Führerschein Klasse B96 kann mit BF17 erworben werden. Dies bedeutet, dass du bei Erwerb des Führerscheins das 17. Lebensjahr vollendet haben musst.
Weitere Informationen s.o.
P.S. Wusstest du, dass du diesen Führerschein innerhalb eines Tages erwerben kannst? Benötigst du also kurzfristig einen Anhängerführerschein um kleinere Anhänger ziehen zu dürfen, ist dieser Führerschein perfekt für dich!
Krafträder
Klasse A2
Ist dein 18. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse A2 zum:
- Fahren eines Motorrades mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW/48 PS
Hinweis: Besitzt du bereits seit 2 Jahren den Führerschein Klasse A1, ist lediglich eine praktische Prüfung für den Erwerb des Führerscheins Klasse A2 notwendig.
Klasse A
Ist dein 24. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse A zum:
- Fahren eines Motorrades ohne Einschränkung Motorleistung
Hinweis: Besitzt du bereits seit 2 Jahren den Führschein Klasse A2, ist für den Erwerb des Führerscheins Klasse A lediglich eine praktische Prüfung notwendig.
Klasse A1
Ist dein 16. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse A1 zum:
- Fahren eines Motorrades mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW/15 Ps
Klasse B196
Ist dein 25. Lebensjahr vollendet und besitzt du seit mehr als 5 Jahren den Führschein Klasse B, berechtigt dich der Führerschein Klasse B196 zum:
- Fahren eines Motorrades mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW/15 PS
Klasse AM
Ist dein 15. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse AM zum:
- Fahren eines Rollers mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm
Mofa
Ist dein 15. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein zum:
- Fahren eines Mofas mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h
Trecker
Klasse T
Ist dein 16. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse T zum:
- Fahren land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
Hinweis: Hast du dein 18. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer zugelassenen Gesamtgeschwindigkeit von 60 km/h.
Klasse L
Ist dein 16. Lebensjahr vollendet, berechtigt dich der Führerschein Klasse L zum:
- Fahren land- und forstwirtschaftlicher Zugmaschinen mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h
- Mitführen eines Anhängers, wobei die gefahrene Geschwindigkeit dann nicht mehr als 25 km/h betragen darf