Info's für Eltern

Sicherheit steht für uns an oberster Stelle

Sie können Ihre Kinder stets in sicheren Händen bei uns wissen. Wir holen Ihr Kind zur Fahrstunde an dem vorab vereinbarten Treffpunkt ab und beenden die Fahrstunde auch wieder dort. Dies kann sowohl das Zuhause als auch die Schule sein. Ihr Kind muss zur  Fahrstunde nicht extra zur Fahrschule kommen oder gebracht werden. 

BF17 - was bedeutet das für mich als Elternteil?

Das BF17 bietet für Ihr Kind die Möglichkeit den Führerschein der Klasse B bereits mit der Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf ihr Kind dann das Auto in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson fahren und in ihrem Beisein erste Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln.

Unter welchen Voraussetzungen können Sie Begleitperson sein? 

  • Mindestalter: 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz eines Führerscheins Klasse B 
  • Maximal ein eingetragener Punkt im VZR Flensburg
  • Während der Fahrt weniger als 0,5 Promille Blutalkohol